

Auf Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion war Landrätin Anita Schneider im Innenausschuss des Bundestages geladen, um zu dem Gesetzesentwurf der CDU/CSU und SPD-Fraktion eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes Stellung zu nehmen.
Die Landrätin hob in ihrem kurzen Impulsvortrag zwei ihr wichtige Punkte hervor. Der erste Punkt betrifft die Finanzierung der Länder und Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen. So sei es durchaus zu begrüßen, dass der Bund die Kosten bis zur Beendigung des Asylverfahrens mit einer Pauschale von 670 EUR pro Monat und Flüchtling unterstützen will. Es ist jedoch davon auszugehen, dass von der Möglichkeit der Länder, die Menschen bis zur Beendigung des Verfahrens, längstens aber 6 Monate, in Erstaufnahmeeinrichtungen unterbringen nicht grundsätzlich Gebrauch gemacht wird, auch aufgrund der derzeit fehlenden Aufnahmekapazitäten der Erstaufnahme. Dies vorausgesetzt wird es weiterhin zu früheren Überweisungen der Flüchtlinge an die Kommunen und Städte kommen. Dann so die Forderung der Landrätin müsse auch das Bundesgeld an die Kommunen und Städte weitergereicht werden. Dies sei auch eine deutliche Forderung der des Deutschen Städtetages, Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages.
Eine zentrale Forderung ist nach Ansicht der Landrätin die schnelle Integration der Menschen. Erste Bedingung hierfür sei ein schnelles Asylverfahren. Derzeit erweist sich die Bearbeitung der Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Flaschenhals. Es dauert noch viel zu lange, bis überhaupt Asylanträge gestellt, Anhörungen durchgeführt und Asylentscheidungen gefällt werden. Dies ist aber Grundvoraussetzung für umfassende Integrationsmaßnahmen und die Überweisung der Menschen in die kompetenten Strukturen des SGB II und SGB III. In diesem Zusammenhang ist die im Gesetzesentwurf angedachte Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Ausländern mit Aufenthaltsgestattung und Geduldenden mit Bleibeperspektive bereits einen frühzeitigen Zugang zu Sprachkursen, zu Maßnahmen der Kompetenzfeststellungen oder Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu ermöglichen, besonders zu begrüßen.
Landrätin Schneider machte in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam, dass dies auch verbunden ist mit einer erheblichen Ausweitung der Integrations- und Deutschkurse. Diese sind notwendig, da die Sprache der Schlüssel zur Integration ist und bleibt. Aber diese Ausweitung sei auch verbunden mit einem erhöhten Ressourceneinsatz (Lehrpersonal, Räume, Qualifizierungen und Unterrichtsmaterial). Ein besonderes Augenmerk muss auf bereits jetzt schon fehlendes qualifiziertes Lehrpersonal gelegt werden. Hier müssen dringend neue Wege beschritten werden, um zusätzlich qualifiziertes Personal akquirieren zu können.
Zu begrüßen sind auch die Änderungen des Finanzausgleichgesetzes im Hinblick auf eine verbesserte Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten Flüchtlingen. Hierfür sind zusätzlich 350 Mio. EUR vorgesehen. Ein richtiger Schritt sei es zudem, dass für die Unterstützung der Kinderbetreuung weitere finanzielle Mittel durch den Wegfall des Betreuungsgeldes zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies ist zunächst befristet auf die 2016, 2017 und 2018. Diese Befristung ist zu überdenken, da der Finanzbedarf für die Kinderbetreuung – sowohl für die Schaffung von Plätzen als auch für den Betrieb – weiter zunehmen wird. Bereits heute ist der Bereich der Kinderbetreuung in den Kommunen hoch defizitär.