SPD Gießen lehnt Grundgesetzänderung zum Bundeswehreinsatz im Inneren ab
Der Antrag wurde an die Gliederungen der SPD auf Bezirks- und Bundesebene zur Beschlussfassung auf den jeweiligen Parteitagen weitergeleitet, so Pressesprecher Michael Diehl. Das Vorhaben des Koalitionsausschusses, die Bundesregierung dazu zu befugen, im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei gemäß Artikel 35 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes den Einsatz militärischer Mittel anzuordnen, wenn polizeiliche …
SPD Gießen lehnt Grundgesetzänderung zum Bundeswehreinsatz im Inneren ab Mehr lesen