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PRESSEMITTEILUNG:
02. März 2011
SPD vor Ort im Gespräch
Folgen des Verfassungsgerichtsurteils für Gießen
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Der Klinik-Betriebsrat stellt eine wachsende Angst der Beschäftigten vor Kündigungen fest. Die mehr oder weniger unverhohlene Drohung aus den Fluren des Landtags, Kliniksbeschäftigten, die einen Antrag auf Rückkehr in den Landesdienst stellen, unmittelbar zu kündigen müsse vom Tisch. BR Vorsitzender Klaus Hanschur: „Das Land hat Fehler gemacht – nicht die Beschäftigten.“ Ob einzelne Beschäftigte einen solchen Antrag stellen bleibe ihre individuelle Entscheidung. Diese Entscheidung zu treffen sei ihr gutes Recht. Der Betriebsrat fordert, dass diese Entscheidung ohne Druck auf die Beschäftigten getroffen werden könne. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten einen Anspruch gegenüber dem Land Hessen. Diesen Anspruch hätte ihnen das Land mit dem verfassungswidrigen Gesetz aus dem Jahre 2005 und die Privatisierung 2006 entzogen, schon aus diesem Grund seien Drohungen unanständig.
Das Land müsse für verschiedene Lösungen offen sein, da es die höchstrichterliche Auflage bekommen habe, seiner Verantwortung als Arbeitgeber wenigstens im Nachhinein gerecht zu werden. Hanschur: „Das Land ist der Verursacher, deshalb muss auch das Land Lösungen anbieten. Das kann die Rückführung von Beschäftigten direkt in den Landesdienst sein, das kann die Rückführung zum Land und die Gestellung an die Klinik, sein, das kann auch bedeuten, dass das Land den nicht gewährleisteten Rechtsanspruch im Nachhinein vergütet“.
Die Beschäftigungsstruktur im Klinikum sei sehr vielfältig, daher könne es auch keine generelle Lösung geben. Ein Angehöriger des Betriebsrats, der selbst zu den Klägern gehört hatte, dazu: „Ich habe derzeit eine Lohneinbuße von 600,- Euro monatlich. Das Verfassungsgericht sagt, meine Rechte sind verletzt worden. Selbstverständlich versuche ich da, wieder auf den alten Stand zu kommen!“
Aus Sicht der SPD müsse die Landesregierung nun die Frage beantworten, wie sie mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgehe. Thorsten Schäfer Gümbel: „Das Urteil wird erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Privatisierungsprojekte haben, es stellt Anforderungen an den Umgang öffentlicher Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten und es macht klare Vorgaben zur staatlichen Verantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge“.
Der Betriebsrat stellte an die SPD die Anforderung, den Druck auf das Land hochzuhalten. Die Personalbemessungen müssten weiter thematisiert werden. Wichtig seien auch die Bedingungen für den Einstieg in den Ruhestand, gerade hier habe es mit der Überleitung aus dem Landesdienst die massivsten Verschlechterungen gegeben. Die Gießener Landtagsabgeordneten Thorsten Schäfer-Gümbel und Gerhard Merz sagten dies zu.
SPD und BR bekräftigten gemeinsam, die Landesregierung müsse erklären, dass keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen würden. Darüber hinaus müssten die Pflegestandards und Personalmindeststandards geregelt werden.






