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PRESSEMITTEILUNG:

22. Februar 2012
PM der KOA-Runde zum Rettungsschirm für die Kommunen

Koalition will Rettungsschirm erst durchleuchten

In den letzten Jahren sind zahlreiche Kommunen und vor allem die Landkreise in eine sich immer schneller drehende Schuldenspirale geraten. Ganz besonders betroffen sind davon die hessischen Landkreise, da diese kein eigenes Steueraufkommen haben und in erster Linie von Zuweisungen des Landes und Bundes leben. Die von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erhebende Kreisumlage bietet keinen Spielraum mehr, da die Zahlenden selbst hoch verschuldet sind.

"Schuld an dieser Situation sind in Hessen nicht nur die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Finanzkrise, sondern auch die Politik der hessischen Landesregierung“, so Horst Nachtigall, Fraktionsvorsitzender der SPD. "Sie hat den Landkreisen immer mehr Aufgaben übertragen und dabei die Finanzzuweisungen an die Kreise gekürzt."
Diese Politik habe dazu geführt, dass sich die hessischen Landkreise dazu entschlossen hatten, eine Verfassungsklage gegen das Land Hessen wegen der mangelnden Finanzausstattung anzustrengen. Wenn ein Landkreis wie Gießen in den letzten beiden Jahren eine Nettoneuverschuldung von jeweils mehr als 25 Mio. € tragen müsse, ohne eigene Einnahmen steuern zu können und dabei nur sogenannte freiwillige Leistungen von etwas mehr als 1 Mio. € bedient, dann blieben 24 Mio. € als dauernde jährliche Finanzierungslücke. So müsse von einem strukturellen Finanzproblem ausgegangen werden, welches der Landkreis Gießen und die anderen hessischen Landkreise aus eigener Kraft nicht werden lösen können.
„Unter diesen Vorzeichen ist es zu begrüßen, dass die Hessische Landesregierung nunmehr ihre Verantwortung gegenüber den Kommunen und Landkreisen erkennt und Hilfestellung anbietet.“ so Günther Semmler, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler. Für den Landkreis Gießen würde der Rettungsschirm eine Entschuldung von 89 Mio. € bei einer Gesamtschuldenlast von zurzeit ca. 320 Mio. € bedeuten. Damit würde der Landkreis Gießen nur ein Teil dessen wieder zurückerhalten, was ihm auf Grund der langjährigen kommunalfeindlichen Politik der hessischen Landesregierung aus der gesamten Finanzausgleichsmasse vorenthalten worden ist.
Von entscheidender Bedeutung seien aber die zwischen den Kommunen und Landkreisen einerseits sowie der hessischen Landesregierung andererseits konkret abzuschließenden Ziel- und Maßnahmevereinbarungen, ohne die man nicht unter den Rettungsschirm schlüpfen dürfe.

"Erst an Hand der konkreten Ausgestaltung des Rettungsschirms und der dann vom Landkreis mit der hessischen Landesregierung zu treffenden Vereinbarung wird sich zeigen, was der Rettungsschirm bedeutet. Strenge Sparauflagen könnten das Ende von Schulsozialarbeit, Zuschüssen zur Schülerbetreuung, Integrationsmaßnahmen für Behinderte oder den flächendeckenden Öffentlichen Nahverkehr sein“, so Hiltrud Hofmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen. Gerade an dieser konkreten Ziel- und Maßnahmevereinbarung werde sich dann entscheiden, ob es für den Landkreis Gießen möglich werde, unter den Rettungsschirm zu schlüpfen. Sich bereits jetzt sicher zu sein, den Rettungsschirm über dem Landkreis Gießen auf zu spannen, wie die Kreis-CDU meine, hieße allerdings die Katze im Sack zu kaufen und wäre angesichts der zurzeit noch unklaren Situation grob fahrlässig.
Die Koalition im Landkreis Gießen werde, wenn es an der Zeit sei, die von der Hessischen Landesregierung angebotene Entschuldung sehr sorgfältig prüfen und die Opposition mit einbeziehen, denn diese Entscheidung soll in den Parlamenten mit einer 2/3 Mehrheit getroffen werden. Zu so einer sorgfältigen Prüfung werde freilich auch gehören, zu prüfen, wie nachhaltig die Hessische Landesregierung bereit sei, auch künftig auf Kürzungen der Finanzausgleichsmasse zu verzichten.